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Allgemeine Mietbedingungen der Tauchertreff Dekostop Bremen GmbH

Stand: 01.03.2017

 

1. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig und schonend zu behandeln. Außergewöhnliche Beanspruchungen der Ausrüstungsgegenstände, die über die allgemein verkehrsübliche Benutzung hinausgehen, sind unzulässig.

 

2. Ohne schriftliche Erlaubnis der Tauchertreff Dekostop Bremen GmbH wird der Mieter die Mietgegenstände nicht dritten Personen zur Benutzung überlassen.

 

 

3. Der Mieter verpflichtet sich, mitgelieferte Bedienungsanleitungen vor Benutzung der Mietgegenstände zu lesen und genauestens zu beachten.

 

4. Nach Beendigung der Mietzeit hat der Mieter die Mietsache zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort (wenn nichts anderes vereinbart ist, in den Geschäftsräumen der Tauchertreff Dekostop Bremen GmbH) zurückgeben. Dabei hat sich die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand bzw. in dem Zustand zu befinden, wie der Mieter die Mietsache bei Mietbeginn in Empfang genommen hat, insbesondere also unbeschädigt, betriebsbereit, betriebssicher und gespült/gereinigt.

 

5. Der Mieter haftet für Schadensnebenkosten, insbesondere für Reparaturkosten, Schadenausfall des Vermieters während der Reparatur oder Ersatzbeschaffungszeiten sowie für eine etwaige Wertminderung der Mietgegenstände. Der Mieter haftet auch, soweit Dritte ersatzpflichtig sind. Vorsorglich tritt der Mieter insoweit seine Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten an die Tauchertreff Dekostop Bremen GmbH ab.

 

6. Die Kosten der laufenden Unterhaltung der Mietsache trägt der Mieter. Für die Vornahme von Reparaturen, gleichgültig, wer sie im Verhältnis der Vertragsschließenden zueinander zu tragen hat, gilt folgendes: Für die Ausführung von Reparaturen über 25,-- € benötigt der Mieter die Erlaubnis des Vermieters. Dieser wird dem Mieter die Reparaturkosten erstatten, wenn eine einwandfreie Quittung vorgelegt wird. Die Beseitigung größerer Schäden erfolgt stets an einem vom Vermieter zu bestimmenden Ort. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Überführungskosten gehen zu Lasten des Mieters.

 

7. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietdauer die Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände zu überwachen und Störungen von fachmännischer Hand beseitigen zu lassen. Bei ernstlichen Beschädigungen wird er den Vermieter telefonisch oder elektronisch (email) verständigen.

 

8. Für einen etwaigen Verlust der Mietsache haftet der Mieter wie für Beschädigung und Zerstörung der Mietsache.

 

9. Bei Überschreiten der Mietdauer ist bis zur tatsächlichen Rückgabe, längstens bis zur Anzeige des Verlustes oder der Zerstörung der Mietsache und Ersatzbeschaffungszeit, die vereinbarte Miete entsprechend weiter zu entrichten. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche des Vermieters bleibt vorbehalten.

 

10. Wenn der Mieter die Mietsache nicht zum vereinbarten Zeitpunkt entgegennehmen kann, hat er den Vermieter diesbezüglich sofort zu unterrichten. Der Vermieter wird sich dann um einen anderen Mieter bemühen. Die mit dieser Suche verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Wird ein neuer Mieter nicht gefunden, schuldet der Mieter dem Vermieter den vollen Mietpreis.

 

11. Führt ein Mangel an der Mietsache zu einem Sach- oder Vermögensschaden des Mieters, so haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Hat der Vermieter den Mangel leicht fahrlässig zu vertreten, gilt dieser Haftungsausschluß nicht, soweit eine Haftpflichtversicherung des Vermieters für den Schaden eintritt.